Satzung & Ordnungen

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SPORTORDNUNG

Platz- und Sicher­heits­ord­nung

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13

Die­se Sport- bzw. Platz- und Sicher­heits­ord­nung dient der Gewähr­leis­tung eines siche­ren Betriebs auf der Sport­an­la­ge des Bogen­sport-Clubs Frank­furt e.V. in der Oeser­stra­ße 74 in Frank­furt am Main, Stadt­teil Nied. Sie dient der eige­nen Sicher­heit sowie der Unver­sehrt­heit Drit­ter. Sie ist für alle Mit­glie­der und Gäs­te des Ver­eins ver­bind­lich. Bei wie­der­hol­ter gro­ber Zuwi­der­hand­lung kann dem Betref­fen­den die Nut­zung des Gelän­des auf unbe­fris­te­te Zeit ver­wehrt wer­den.

§ 1 Die Orga­ni­sa­ti­on, Auf­sicht und Ver­ant­wor­tung des Bogen­schie­ßens unter­steht dem Vor­stand. Er kann zu sei­ner Unter­stüt­zung und Ver­tre­tung ordent­li­che Mit­glie­der zur Auf­sicht dele­gie­ren. Er legt die offi­zi­el­len Trai­nings­zei­ten fest, wel­che auf dem ver­eins-übli­chen Weg bekannt zu geben sind.

§ 2 Der Vor­stand, bzw. die von ihm dele­gier­ten Mit­glie­der tra­gen die Ver­ant­wor­tung für den Trai­nings­be­trieb im Sin­ne die­ser Ord­nung, den Bestim­mun­gen des zustän­di­gen Fach­ver­ban­des sowie den Ver­si­che­rungs­vor­schrif­ten.

§ 3 Auf dem Gelän­de des Bogen­sport-Club Frank­furt ist aus­schließ­lich das Schie­ßen mit Pfeil und Bogen auf die dafür zuge­las­se­nen Schei­ben gestat­tet. Das Schie­ßen mit Feu­er­waf­fen jeg­li­cher Art sowie Luft­druck­waf­fen und Arm­brust ist nicht gestat­tet.

§ 4 Der Platz des Bogen­sport-Club Frank­furt e. V. besteht aus 2 Schieß­bah­nen bis maxi­mal 30 Meter (äuße­re lin­ke und äuße­re rech­te Schieß­bahn) und 6 Schieß­bah­nen (inne­ren Schieß­bah­nen) bis maxi­mal 90 Meter. Grund­la­ge hier­für ist das Schrei­ben des Sach­ver­stän­di­gen für Schieß­stand­bau des Regie­rungs­prä­si­di­ums Darm­stadt, Herrn Karl­heinz Kehr, vom 24.01.2000.

§ 5 Es darf nur von der Schieß­li­nie aus geschos­sen wer­den. Pfei­le müs­sen gemein­sam geholt wer­den. Die Schieß­li­nie darf, solan­ge noch geschos­sen wird, nicht über­tre­ten wer­den. Hoch- und Schräg­schie­ßen ist nicht erlaubt. Durch Schie­ßen in ent­ge­gen­ge­setz­ter Rich­tung (Schei­be-Schieß­li­nie) ver­liert der Schüt­ze sei­ne Lizenz und kann aus dem Ver­ein aus­ge­schlos­sen wer­den.

§ 6 Der Trai­nings­be­trieb auf der Bogen­sport­an­la­ge ist an die Zei­ten mit natür­li­chem Tages­licht gebun­den. Spä­tes­tens mit Beginn der Abend­däm­me­rung (wenn von der Schieß­li­nie nicht mehr erkenn­bar ist ob sich Per­so­nen auf Höhe der Schei­ben auf 90 Meter auf­hal­ten) ist der Trai­nings­be­trieb ein­zu­stel­len. Dar­über hin­aus sind die Mit­glie­der ange­hal­ten, das Gelän­de wäh­rend der fest­ge­leg­ten Trai­nings­zei­ten zu nut­zen. Das Trai­ning wird von einem Mit­glied des Vor­stan­des oder einem dele­gier­ten Mit­glied (gemäß § 1 die­ser Ord­nung) beauf­sich­tigt.

§ 7 Vor Abga­be des ers­ten Pfeils muss sich der Trai­nie­ren­de (mit Name und Vor­na­me sowie Datum und Anga­be der Uhr­zeit) in das im Club­haus aus­lie­gen­de Trai­nings­buch durch eigen­hän­di­ge Unter­schrift ein­ge­tra­gen haben. Nach dem er sein Trai­ning been­det hat, hat er sich mit Anga­be der Uhr­zeit wie­der aus­zu­tra­gen.

§ 8 Für erfah­re­ne Mit­glie­der besteht die Mög­lich­keit des Erhalts einer Ein­zel­trai­nings­li­zenz, wel­che ihnen die Nut­zung des Gelän­des auch außer­halb der fest­ge­setz­ten Trai­nings­zei­ten ermög­licht. Die­se wird mit der Schlüs­sel­aus­ga­be erteilt und gilt bis auf Wider­ruf.
Das Trai­ning außer­halb der fest­ge­leg­ten Trai­nings­zei­ten ist für Mit­glie­der ohne Ein­zel­trai­nings­li­zenz oder Gast­schüt­zen nur dann mög­lich, wenn ein dele­gier­tes Mit­glied (eine Mit­glied des Vor­stan­des oder ein Mit­glied mit Ein­zel­trai­nings­li­zenz) die Auf­sicht über­nimmt.

§ 9 Am Trai­ning dür­fen Gast­schüt­zen, falls sie kei­ne Ver­bands­ver­si­che­rung durch Vor­la­ge des Sport­aus­wei­ses vor­wei­sen kön­nen, nur teil­neh­men, wenn sie vor­her mit der zustän­di­gen Auf­sicht eine Tages­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben.

§ 10 Die im Club­be­sitz befind­li­chen Bögen, Pfei­le und sons­ti­ges Mate­ri­al, ste­hen den Mit­glie­dern zur Ver­fü­gung. Die Aus­ga­be des Club­ma­te­ri­als, wel­ches in jedem Fall sehr sorg­fäl­tig zu behan­deln ist, unter­steht dem Vor­stand.

§ 11 Für am Bogen­sport Inter­es­sier­te wird ein geeig­ne­tes Mit­glied aus­ge­wählt, dass die ers­ten Trai­nings­stun­den über­nimmt und den Inter­es­sier­ten in die Grund­la­gen des Bogen­schie­ßens ein­weist, und nach des­sen Ein­tritt in den Ver­ein wei­ter betreut.

§ 12 Die Ver­eins- bzw. Wett­kampf­klei­dung besteht aus einem gel­ben Ober­teil und einer schwar­zen Sport­ho­se (ggf. Rock). Davon abwei­chend steht es jedem Mit­glied frei, auch in wei­ßer Klei­dung anzu­tre­ten. Die dies­be­züg­li­chen Bestim­mun­gen der Fach­ver­bän­de sind in jedem Fall zu beach­ten.

§ 13 Es gel­ten wei­ter­hin die Regeln der Sport- oder Wett­kampf­ord­nung der zustän­di­gen Fach­ver­bän­de.

Frank­furt am Main den 22. Novem­ber 2020