SPORTORDNUNG
Platz- und Sicherheitsordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
Diese Sport- bzw. Platz- und Sicherheitsordnung dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs auf der Sportanlage des Bogensport-Clubs Frankfurt e.V. in der Oeserstraße 74 in Frankfurt am Main, Stadtteil Nied. Sie dient der eigenen Sicherheit sowie der Unversehrtheit Dritter. Sie ist für alle Mitglieder und Gäste des Vereins verbindlich. Bei grober Zuwiderhandlung kann dem Betreffenden die Nutzung des Geländes auf unbefristete Zeit verwehrt werden.
§ 1 Die Organisation, Aufsicht und Verantwortung des Bogenschießens untersteht dem Vorstand. Er kann zu seiner Unterstützung und Vertretung ordentliche Mitglieder zur Aufsicht delegieren. Er legt die offiziellen Trainingszeiten fest, welche auf dem vereins-üblichen Weg bekannt zu geben sind.
§ 2 Der Vorstand bzw. die von ihm delegierten Mitglieder tragen die Verantwortung für den Trainingsbetrieb im Sinne dieser Ordnung, den Bestimmungen des zuständigen Fachverbandes sowie den Versicherungsvorschriften.
§ 3 Auf dem Gelände des Bogensport-Club Frankfurt ist ausschließlich das Schießen mit Pfeil und Bogen auf die dafür zugelassenen Scheiben gestattet. Das Schießen mit Feuerwaffen jeglicher Art, mit Luftdruck‑, Signal- und Gaswaffen sowie mit Armbrüsten ist verboten!
§ 4 Der Platz des Bogensport-Club Frankfurt e.V. besteht aus 2 Schießbahnen bis maximal 30 Meter (äußere linke und äußere rechte Schießbahn) und 6 Schießbahnen (inneren Schießbahnen) bis maximal 90 Meter. Grundlage hierfür ist das Schreiben des Sachverständigen für Schießstandbau des Regierungspräsidiums Darmstadt, Herrn Karlheinz Kehr, vom 24.01.2000.
§ 5 Es darf nur von der Schießlinie aus geschossen werden. Pfeile müssen gemeinsam geholt werden. Die Schießlinie darf, solange noch geschossen wird, nicht übertreten werden. Hoch- und Schrägschießen ist nicht erlaubt. Durch Schießen in entgegen-gesetzte Richtung (Scheibe-Schießlinie) sowie bei bewusster Gefährdung Dritter verliert der Schütze seine Einzel-Trainings-Lizenz und kann aus dem Verein ausgeschlossen werden.
§ 6 Der Trainingsbetrieb auf der Bogensportanlage ist an die Zeiten mit natürlichem Tageslicht gebunden. Spätestens mit Beginn der Abenddämmerung (wenn von der Schießlinie nicht mehr erkennbar ist, ob sich Personen auf Höhe der Scheiben auf 90 Meter aufhalten) ist der Trainingsbetrieb einzustellen. Darüber hinaus sind die Mitglieder angehalten, das Gelände während der festgelegten Trainingszeiten zu nutzen.
§ 7 Das Training wird von einem Mitglied des Vorstandes oder einem delegierten Mitglied mit Einzeltrainings-Lizenz (gemäß § 1 dieser Ordnung) beaufsichtigt.
§ 8 Vor Abgabe des ersten Pfeils muss sich der Trainierende (mit Namen und Vornamen sowie Datum und Angabe der Uhrzeit) in das im Clubhaus ausliegende Trainingsbuch durch eigenhändige Unterschrift eingetragen haben. Nachdem er sein Training beendet hat, hat er sich mit Angabe der Uhrzeit wieder auszutragen.
§ 9 Das Training außerhalb der festgelegten Trainingszeiten ist für Mitglieder ohne Einzel-Trainings-Lizenz oder Gastschützen nur dann möglich, wenn ein delegiertes Mitglied (ein Mitglied des Vorstandes oder ein Mitglied mit Einzel-Trainings-Lizenz) die Aufsicht übernimmt.
§ 10 Am Training dürfen Gastschützen, falls sie keine Verbandsversicherung durch Vorlage des Sportausweises vorweisen können, nur auf eigene Gefahr teilnehmen. Gäste haben sich ebenfalls in das Schießbuch einzutragen und ein Scheibengeld von 5 € zu zahlen.
§ 11 Die im Clubbesitz befindlichen Bögen, Pfeile und sonstiges Material stehen den Mitgliedern zur Verfügung. Die Ausgabe des Clubmaterials, welches in jedem Fall sehr sorgfältig zu behandeln ist, untersteht dem Vorstand.
§ 12 Für am Bogensport Interessierte wird ein geeignetes Mitglied ausgewählt, dass die er-sten Trainingsstunden übernimmt und den Interessierten in die Grundlagen des Bogenschießens einweist und nach dessen Eintritt in den Verein weiter betreut.
§ 13 Die Vereins- bzw. Wettkampfkleidung besteht aus einem Oberteil in den Vereinsfarben gemäß der Satzung § 4 1. und einer schwarzen Sporthose (ggf. Rock). Davon abweichend steht es jedem Mitglied frei, auch in weißer Kleidung anzutreten. Die diesbezüglichen Bestimmungen der Fachverbände sind in jedem Fall zu beachten.
§ 14 Es gelten weiterhin die Regeln der Sport- oder Wettkampfordnung der zuständigen Fachverbände.
Frankfurt am Main, den 05. April 2025